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Länderinfo
Deutschland
Politik : Staatsorganisation
Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Nach Artikel 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer, sozialer und rechtsstaatlicher Bundesstaat. Es gibt 16 teilsouveräne Bundesländer, von denen einige wiederum [mehr...]
Geschichte : Frühgeschichte und Antike
Die ältesten Siedlungsbelege auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland sind etwa 700.000 Jahre alt, seit rund 500.000 Jahren geht man von einer dauerhaften Besiedlung aus. In Deutschland existieren bedeutende Fundstätten aus der Urzeit: Nach [mehr...]
Verkehr : Seeverkehr
Auf Grund des überproportional hohen Außenhandelsanteils ist Deutschland in erheblicher Weise auf den Seehandel angewiesen. Es verfügt über eine Anzahl moderner Seehäfen, wickelt aber auch große Anteile seines Handels nach Übersee über die Häfen von Nachbarländern, [mehr...]
Kultur und Gesellschaft : Sehenswürdigkeiten
Deutschland verfügt über ein außerordentlich reiches kulturelles Erbe, das sich in zahlreichen architektonischen und künstlerischen Attraktionen manifestiert. So führt allein die UNESCO dreißig deutsche Beiträge zum Weltkulturerbe auf, die auf 15 der [mehr...]
Stuttgart (Deutschland)
Politik
In Zeiten der Grafschaft beziehungsweise des Herzogtums Württemberg wurde die Verwaltung der Stadt Stuttgart von einem Vogt geleitet. Dieser wurde vom Graf beziehungsweise Herzog in sein Amt eingesetzt und konnte von diesem auch nach Belieben entlassen werden. Nach Aufteilung der Verwaltung in ein "Stadtoberamt" und ein "Amtsoberamt" (für das Umland) wurden beide Behörden jeweils von einem Stadtoberamtmann beziehungsweise Amtsoberamtmann geleitet. Ab 1811 erhielt der leitende Verwaltungsbeamte der Stadt die Bezeichnung Stadtdirektor.
Nach Einführung des Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden in Württemberg im Jahre 1819 erhielten die Städte und Gemeinden ein gewisses Mitspracherecht bei der Bestellung des Ortsvorstehers, der künftig die Bezeichnung Schultheiß, in Städten Stadtschultheiß trug. Oberbürgermeister war seinerzeit in Württemberg lediglich eine besondere Bezeichnung, die der König verleihen konnte. Sie wurde nicht allen Stadtschultheißen in Stuttgart verliehen. Erst mit Inkrafttreten der "Württembergischen Gemeindeordnung" von 1930 wurde der Titel Oberbürgermeister offiziell für alle Städte mit mehr als 20.000 Einwohner eingeführt.
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