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Länderinfo
Deutschland
Politik : Staatsorganisation
Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Nach Artikel 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer, sozialer und rechtsstaatlicher Bundesstaat. Es gibt 16 teilsouveräne Bundesländer, von denen einige wiederum [mehr...]
Geschichte : Frühgeschichte und Antike
Die ältesten Siedlungsbelege auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland sind etwa 700.000 Jahre alt, seit rund 500.000 Jahren geht man von einer dauerhaften Besiedlung aus. In Deutschland existieren bedeutende Fundstätten aus der Urzeit: Nach [mehr...]
Verkehr : Seeverkehr
Auf Grund des überproportional hohen Außenhandelsanteils ist Deutschland in erheblicher Weise auf den Seehandel angewiesen. Es verfügt über eine Anzahl moderner Seehäfen, wickelt aber auch große Anteile seines Handels nach Übersee über die Häfen von Nachbarländern, [mehr...]
Kultur und Gesellschaft : Sehenswürdigkeiten
Deutschland verfügt über ein außerordentlich reiches kulturelles Erbe, das sich in zahlreichen architektonischen und künstlerischen Attraktionen manifestiert. So führt allein die UNESCO dreißig deutsche Beiträge zum Weltkulturerbe auf, die auf 15 der [mehr...]
Berlin (Deutschland)
Politik: Die Bezirke
Nach dem Gebietsreformgesetz vom 10. Juni 1998 wurde die Zahl der Verwaltungsbezirke zum 1. Januar 2001 von 23 auf 12 reduziert. Berlin ist seitdem gegliedert in die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Reinickendorf.
Da Berlin eine Einheitsgemeinde ist, stellen die Bezirke keine eigenständigen Gemeinden dar und sind somit stark vom Senat und auf Verwaltungsebene von den Senatsverwaltungen abhängig, die die Fachaufsicht ausüben. Dennoch gibt es in jedem Berliner Bezirk ein eigenes – allerdings nicht vollwertiges – Bezirksparlament, die Bezirksverordnetenversammlung (BVV), welches das Bezirksamt, bestehend aus Bezirksbürgermeister und fünf Stadträten nach Parteienproporz wählt. Bürgermeister und Stadträte werden zwar politisch gewählt, haben aber den Status eines Abteilungsleiters und sind auf Zeit verbeamtet, so genannte Wahlbeamte.
Die Bürgermeister der Bezirke bilden unter Vorsitz des Regierenden Bürgermeisters den Rat der Bürgermeister, der den Senat berät.
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